01.08.2003 | Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
So schöpfen behinderte Arbeitnehmer den Werbungskostenabzug voll aus
Ein Leser fragte, wie er als behinderter Arbeitnehmer seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich geltend machen könne.Das Besondere an seiner Situation sei, dass er zum Teil mit seinem Auto und zum Teil mit einem Arbeitskollegen zur Arbeit fährt. Diese Frage gibt uns Anlass, Sie mit den Besonderheiten der Fahrtkosten von behinderten Arbeitnehmern vertraut zu machen.
Behinderte Arbeitnehmer können für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte alternativ folgende Kosten ansetzen:
Die Entfernungspauschale (0,36 Euro für die ersten zehn und 0,40 Euro für alle weiteren Entfernungskilometer) |
Die nach Dienstreisegrundsätzen ermittelten Kosten (0,30 Euro je gefahrenem Kilometer) |
Die tatsächlichen Kosten je gefahrenen Kilometer (BMF-Schreiben vom 11.10.1991 Az: IV B 6-S 2012-12/91; BStBl 2001 I, 95). |
Zwischen den Varianten wählen, können nur Arbeitnehmer, die den eigenen Pkw nutzen. Außerdem müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 9 Absatz 2 Einkommensteuergesetz [EStG]):
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