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  • 01.11.2007 | Fahrtkosten

    Aussetzung der Vollziehung bei der Entfernungspauschale

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich durchgerungen, im Streit um die Entfernungspauschale in allen Fällen Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. Das heißt: Arbeitnehmer bekommen weiterhin zunächst den vollen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Bei der Steuererklärung für 2007 wird dann nur die gekürzte Entfernungspauschale berücksichtigt und es kommt zu einer Nachzahlung. Der Steuerbescheid ergeht in diesem Punkt aber vorläufig. Auf Antrag wird Ihnen außerdem Aussetzung der Vollziehung gewährt. Das heißt: Sie müssen die Steuer, die auf den Werbungskostenabzug für die ersten zwanzig Kilometer entfällt, vorerst nicht zahlen. Das gilt gleichermaßen für Steuervorauszahlungen. (Schreiben vom 4.10.2007, Az: IV A 4 - S 0623/07/0002)(Abruf-Nr. 073103

    Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 1 | ID 114865