01.10.2005 | Fahrtkosten
Berücksichtigung einer verkehrsgünstigeren Strecke
Aufwendungen für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können Sie in Höhe der Entfernungspauschale geltend machen. Die Entfernung bestimmt sich nach der kürzesten Strecke. Nur wenn eine längere Strecke offensichtlich verkehrsgünstiger ist, können Sie diese zu Grunde legen. Das setzt voraus, dass Sie mindestens 20 Minuten Zeit sparen und dies auch nachweisen können, entschied jetzt das Finanzgericht Düsseldorf.
Unser Tipp: Den Nachweis können Sie zum Beispiel mit Hilfe eines Routenplaners wie www.map24.de oder www.falk.de erbringen. (rechtskräftiges Urteil vom 18.7.2005, Az: 10 K 514/05 E; Abruf-Nr. 052634 )
Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 3 | ID 96387