01.06.2006 | Fahrtkosten
Entfernungspauschale gibt es nur einmal pro Tag
Auch wenn Arbeitnehmer mehrmals am Tag zu ihrer Arbeitsstätte fahren müssen, können sie nur einmal die Entfernungspauschale geltend machen. Das hat auch der Bundesfinanzhof so gesehen (Juli-Ausgabe 2004, Seite 4 ). Eine dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu Entscheidung angenommen (Beschluss vom 26.10.2005, Az: 2 BvR 2085/03).
Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 3 | ID 96534