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  • 01.01.2007 | Fahrtkosten

    Klagen gegen Kürzung der Entfernungspauschale

    Viele Arbeitnehmer bekommen für 2007 keinen oder nur einen viel geringeren Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen. Grund ist die gekürzte Entfernungspauschale. Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können ab 2007 nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer Steuer mindernd geltend gemacht werden. Jetzt formieren sich die ersten Proteste gegen diese Neuregelung. Der "Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V." hat beim Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg zwei entsprechende Klagen eingereicht (Az: 13 K 284/06 und 14 K 237/06). Auch der Bund der Steuerzahler unterstützt ein entsprechendes Musterverfahren vor dem FG Mecklenburg-Vorpommern (Az: 1 K 497/06).

    Beachten Sie: Derzeit können Sie sich nur gegen die Nichtberücksichtigung der Aufwendungen beim Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte wehren. Richtig ernst wird es dann bei der Einkommensteuer-Veranlagung für 2007.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 2 | ID 96663

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