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  • 01.01.2007 | Fakten zum staatlichen "Familien-Sponsoring"

    So profitieren Sie vom neuen Elterngeld!

    Seit 1. Januar 2007 gibt es das neue Elterngeld ("Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz" [BEEG]; Abruf-Nr.  062947 ). Nachfolgend sagen wir Ihnen, wann Sie wie davon profitieren können.

    Wer kann das neue Elterngeld erhalten?

    Das neue Elterngeld erhalten Sie für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden. Für alle anderen gibt es das bisherige Erziehungsgeld.

    Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer und Selbstständige aber auch Personen, die keine Erwerbstätigkeit ausüben. Anspruch auf Elterngeld haben Sie, wenn Sie

  • einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • mit dem Kind in einem Haushalt leben,
  • das Kind selbst betreuen und erziehen und