24.08.2009 | Familienverträge
Arbeitsverhältnis mit Kind - Nachweis der erbrachten Arbeit
Arbeitet der Sohn nachweislich wöchentlich sieben Stunden im elterlichen Betrieb und stimmen Arbeitszeit und Tätigkeit mit den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag überein, ist das Arbeitsverhältnis steuerlich anzuerkennen. Im Urteilsfall vor dem Finanzgericht Sachsen konnte die Mutter (Zahnärztin) anhand von Zeugenaussagen ihrer angestellten Zahnarzthelferinnen belegen, dass der Sohn vereinbarungsgemäß in der Praxis gearbeitet hat.
Hintergrund: Bei einem Arbeitsverhältnis mit einem Angehörigen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Angehörige nicht aus familiären Gründen, sondern aufgrund eines steuerlich anzuerkennenden Leistungsaustauschs tätig geworden ist. Nur dann kann der Arbeitgeber die Aufwendungen für das Arbeitsverhältnis als Betriebsausgaben abziehen.
Unser Tipp: Mündliche Absprachen sind zwar erlaubt. Um Nachweisprobleme zu vermeiden, sollten Arbeitsverträge mit Angehörigen aber immer schriftlich abgefasst werden und ein Stundennachweis geführt werden. (rechtskräftiges Urteil vom 17.4.2009, Az: 6 K 1713/05)(Abruf-Nr. 091915)