01.10.2006 | Familienverträge
(Rück-)Schenkung des Arbeitslohns an die Tochter
Ein Finanzamt darf einen mit der Schwiegermutter eines Unternehmers nur mündlich geschlossenen Arbeitsvertrag (der ihr monatlich 300 Euro einbrachte), nicht mit der Begründung ablehnen, die Frau habe ihren Verdienst ihrer Tochter (zurück)geschenkt. Was ein Arbeitnehmer mit seinem Lohn macht, sei ihm überlassen. Entscheidend ist, dass das Arbeitsverhältnis wie unter Fremden durchgeführt wurde, entschied das Finanzgericht München (rechtskräftiges Urteil vom 25.10.2005, Az: 6 K 5409/04; Abruf-Nr. 062330 )
Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 4 | ID 96608