25.02.2011 | Finanzamt kontra geben
Erstattungszinsen: Gegen Besteuerung wehren!
Die (Nicht)besteuerung von Erstattungszinsen zur Einkommensteuer sorgt für reichlich Zündstoff. Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) die Besteuerung im Juni 2010 als unzulässig eingestuft hatte (Az: VIII R 33/07), ist die Bundesregierung aktiv geworden. Im „Jahressteuergesetz 2010“ (JStG 2010) hat sie § 20 Absatz 1 Nummer 7 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) so ergänzt, dass Erstattungszinsen zur Einkommensteuer rückwirkend für alle noch offenen Fälle der Besteuerung unterliegen. Doch das heißt nicht, dass Sie sich mit der Besteuerung abfinden sollten. Wehren Sie sich.
Erstattungszinsen zur Einkommensteuer
Haben Sie Erstattungszinsen zur Einkommensteuer erhalten, sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Erstattungszinsen zur Gewerbe- und Körperschaftsteuer
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