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  • 01.11.2003 | Finanzverwaltung zeigt sich (noch) spendabel

    Genossenschaftsanteile können eine lukrative Kapitalanlage sein!

    Das Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) fördert nicht nur Erwerber oder Bauherren von Eigenheimen. Auch wer einen Geschäftsanteil an einer Wohnungsgenossenschaft erwirbt, kann eine Förderung erhalten (§  17 EigZulG). Besonders für kinderreiche Familien kann ein Genossenschaftsanteil eine überlegenswerte Kapitalanlage sein.

    Im Hinblick auf die geplante Abschaffung der Eigenheimzulage ist allerdings Eile geboten. Nach derzeitigem Stand soll die Genossenschaftsförderung zum 1. Januar 2004 gestrichen werden. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, mit welcher Förderung Sie rechnen können und was Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen müssen.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Die Genossenschaftsförderung erhalten Sie, wenn Sie

  • sich an einer Genossenschaft beteiligen, die den Anforderungen der Finanzverwaltung gerecht wird und
  • die persönliche Voraussetzungen erfüllen.
    Anforderung an die Genossenschaft

    Begünstigt ist nur die Beteiligung an einer eigentumsorientierten Wohnungsgenossenschaft, die nach dem 1. Januar 1995 in das Genossenschaftsregister eingetragen worden ist. Eigentumsorientiert bedeutet, dass Ihnen als Genossenschaftsmitglied nach der Satzung ein unwiderrufliches und vererbliches Recht auf den Erwerb der von Ihnen genutzten Wohnung für den Fall eingeräumt wird, dass die Mehrheit der in einem Gebäude wohnenden Genossenschaftsmitglieder der Begründung von Wohneigentum und Veräußerung der Wohnungen schriftlich zugestimmt hat. Diese Möglichkeit darf zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt sein.