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  • 01.02.2004 | Steuerreformpaket 2004

    Überblick über die steuerlichen Änderungen

    Durch den kurz vor Jahresfrist erzielten Kompromiss zum "Steuerreformpaket 2004" sind zum 1. Januar 2004 umfangreiche Neuerungen in Kraft getreten. Im folgenden Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick.

    Wichtig: Natürlich werden wir auf alle Änderungen ausführlich eingehen, die für Sie besonders wichtig sind. Einen ergänzenden Beitrag zur Eigenheimzulage finden Sie bereits in dieser Ausgabe (Seite 17-19).

    Steuersätze und Grundfreibetrag

    Die dritte Stufe der Steuerreform wird teilweise nach 2004 vorgezogen. Die endgültige Entlastung erfolgt dann 2005. Das heißt in Zahlen:

      2003 2004 2005
    Eingangssteuersatz 19,9 % 16 % 15 %
    Spitzensteuersatz 48,5 % 45 % 42 %
    Grundfreibetrag 7.235 Euro 7.664 Euro 7.664 Euro

    Unser Service: Mit Hilfe unserer Rechner "Lohnsteuer" und "Einkommensteuer" können Sie Ihre Steuerbelastung selbst ausrechnen. Sie finden die Rechner im Online-Service unter "Rechentools".

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§  24b EStG)

    Der Haushaltsfreibetrag nennt sich künftig Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und beträgt 1.308 Euro im Jahr. Er wird nur noch tatsächlich Alleinerziehenden gewährt (keine Haushaltsgemeinschaft mit nichtehelichem Lebenspartner!). Damit gibt es weiterhin die Lohnsteuerklasse II.

    Kindergeldschädliche Einkommensgrenze (§  32 Absatz 4 Satz 2 EStG)

    Eltern volljähriger Kinder in Berufsausbildung erhalten Kindergeld, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes die kindergeldschädliche Grenze nicht übersteigen. Dieser Grenzbetrag wurde von 7.188 auf 7.680 Euro angehoben.

    Unterhaltszahlungen (§  33a Absatz 1 EStG)