01.11.2007 | Geldwerte Tipps
Senken Sie jetzt noch Ihre Steuerlast!
Zum Jahresende stellt sich immer die Frage: „Muss ich aus steuerlicher Sicht noch etwas veranlassen?“. Die Erfahrung zeigt: Mit unseren Steuertipps zum Jahresende lässt sich so mancher Steuer-Euro sparen. Deshalb haben wir für Sie auch in diesem Jahr eine Reihe geldwerter Tipps zum Jahresende zusammengetragen.
Wichtig für alle Steuerzahler
- Kindergeld für volljährige Kinder: Eltern, die für ihre volljährigen Kinder in Ausbildung noch Kindergeld bzw. einen Kinderfreibetrag bekommen, müssen aufpassen, dass die eigenen Einkünfte und Bezüge der Kinder im Jahr 2007 die Grenze von 7.680 Euro nicht übersteigen. Sonst entfallen neben dem Kindergeld für die Eltern auch viele andere kindbedingte Steuervergünstigungen (zum Beispiel die Kinderzulage bei der Eigenheimzulage oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende).
- Antragsveranlagung: Für die Antragsveranlagung haben Sie laut Gesetz nur zwei Jahre Zeit. So läuft zum Beispiel am 31. Dezember 2007 die Frist für 2005 ab. Der Bundesfinanzhof (BFH) hält diese Frist allerdings für verfassungswidrig. Es müsse auch bei der Antragsveranlagung die siebenjährige Frist gelten, wie sie für alle anderen von Gesetzes wegen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichteten Steuerzahler gilt (Beschlüsse vom 22.5.2006, Az: VI R 46/05 und VI R 49/04; Abruf-Nr. 062685 und 062684). Der BFH hat die Sache deshalb dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt (Az: 2 BvL 55/06 und 2 BvL 55/06).
Wichtig für Kapitalanleger
Auch wenn sich die Steuersätze für Privatanleger zur Jahreswende nicht ändern, kann eine Einkommensverschiebung wegen unterschiedlicher individueller Progression im Jahr 2007 und 2008 lohnen. Unter diesem Gesichtspunkt sollten Sie Kapitaleinnahmen und Werbungskosten vorziehen oder ins nächste Jahr verlagern. Folgende Maßnahmen sind denkbar:
- Verkauf von Kapitalanlagen: Verkaufen Sie Anleihen und Rentenfonds oder kündigen Sie Festgeld noch im Jahr 2007, fließen Ihnen die Kapitaleinnahmen noch im Jahr 2007 zu.
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