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  • 01.06.2004 | Gesetzesänderungen

    Änderungen im Einkommensteuergesetz geplant

    Finanzminister Eichel plant Änderungen im Einkommensteuergesetz (EStG), die rückwirkend zum 1. Januar 2004 gelten sollen! Positiv: Weniger strenge Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Negativ: Kein Werbungskostenabzug für Aufwendungen einer Erstausbildung. Im einzelnen ist Folgendes geplant:

  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§  24b EStG): Den Entlastungsbetrag soll es für alle Kinder geben, für die Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag besteht. Außerdem sollen ihn auch ein Ehegatte oder ein nichtehelicher Lebenspartner erhalten, wenn der in Haus-haltsgemeinschaft mit dem Steuerpflichtigen lebende Ehegatte oder Partner schwerbehindert ist und die Voraussetzungen für (mindestens) die Pflegestufe I erfüllt. Für die Gewährung unschädlich sollen folgende in der Haushaltsgemeinschaft lebende Personen sein:
  • Zivildienst- bzw. Grundwehrdienst leistende Kinder,
  • Schwerbehinderte, mit mindestens Pflegestufe I oder
  • Personen mit keinen oder nur geringem Vermögen, deren Einkünfte und Bezüge nicht mehr als 7.680 Euro im Jahr betragen.
  • Aufwendungen für Erstausbildung: Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium sollen per Gesetz nicht abziehbar sein, wenn sie nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses entstehen (neue Nummer 5 in §  12 EStG). Dafür soll der Sonderausgabenabzug für Berufsausbildungskosten auf bis zu 4.000 Euro im Kalenderjahr erhöht werden (§  10 Absatz 1 Nummer 7 EStG).
    Quelle: Ausgabe 06 / 2004 | Seite 3 | ID 96112