01.06.2006 | Gesetzesänderungen
Bürokratieabbau durch das "Mittelstandsentlastungsgesetz"
Mit dem "Mittelstandsentlastungsgesetz" (Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft; Abruf-Nr. 061458 ) soll der im Koalitionsvertrag vereinbarte Bürokratieabbau vorangetrieben werden. Aus steuerlicher Sicht sind folgende Maßnahmen geplant:
Buchführungspflicht: Die Grenze für die steuerliche Buchführungspflicht soll von 350.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben werden (§ 141 Absatz 1 Nummer 1 Abgabenordnung). |
Kleinbetragsrechnungen: Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen soll von bisher 100 Euro auf 150 Euro erhöht werden (§ 33 Satz 1 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung). |
Vorsteuerberichtigung: Wenn im Rahmen einer Maßnahme in ein Wirtschaftsgut mehrere Gegenstände bzw. Leistungen eingehen, sollen diese Gegenstände und Leistungen zu einem Berichtigungsobjekt zusammengefasst werden (§ 15 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz). |
Wichtig: Alle Änderungen sollen zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Den aktuellen Stand der Dinge finden Sie wie immer auf unserer Homepage (www.iww.de ) unter "Aktuelle Berichterstattung".
Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 4 | ID 96537