01.06.2006 | Gesetzesänderungen
"Steueränderungsgesetz 2007" liegt im Entwurf vor
Die Koalition macht Ernst. Das "Steueränderungsgesetz 2007" liegt im Entwurf vor (Abruf-Nr. 061377 ). Mit der bisherigen Devise "Geben und Nehmen" ist es jetzt allerdings vorbei. Das "Steueränderungsgesetz 2007" wird viele Steuerzahler teuer zu stehen kommen. Folgendes ist geplant:
Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag soll es nur noch für Kinder unter 25 Jahre geben. |
Der Sparerfreibetrag soll bei Ledigen auf 750 Euro und bei zusammen veranlagten Ehepaaren auf 1.500 Euro abgeschmolzen werden. |
Die Entfernungspauschale soll es nur noch für Entfernungen über 20 km geben. |
Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer sollen nur noch abgezogen werden können, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. |
Einführung einer "Reichensteuer": Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro (Ledige) bzw. 500.000 Euro (Ehepaare) soll der Spitzensteuersatz 45 Prozent (bisher 42 Prozent) betragen. Gewinn-einkünfte (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft) sollen davon bis zur geplanten Unternehmenssteuerreform verschont bleiben. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig