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  • 01.06.2006 | Gesetzesänderungen

    "Steueränderungsgesetz 2007" liegt im Entwurf vor

    Die Koalition macht Ernst. Das "Steueränderungsgesetz 2007" liegt im Entwurf vor (Abruf-Nr.  061377 ). Mit der bisherigen Devise "Geben und Nehmen" ist es jetzt allerdings vorbei. Das "Steueränderungsgesetz 2007" wird viele Steuerzahler teuer zu stehen kommen. Folgendes ist geplant:

  • Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag soll es nur noch für Kinder unter 25 Jahre geben.
  • Der Sparerfreibetrag soll bei Ledigen auf 750 Euro und bei zusammen veranlagten Ehepaaren auf 1.500 Euro abgeschmolzen werden.
  • Die Entfernungspauschale soll es nur noch für Entfernungen über 20 km geben.
  • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer sollen nur noch abgezogen werden können, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet.
  • Einführung einer "Reichensteuer": Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro (Ledige) bzw. 500.000 Euro (Ehepaare) soll der Spitzensteuersatz 45 Prozent (bisher 42 Prozent) betragen. Gewinn-einkünfte (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft) sollen davon bis zur geplanten Unternehmenssteuerreform verschont bleiben.