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  • 01.08.2006 | "Steueränderungsgesetz 2007"

    Auf diese Änderungen müssen Sie sich ab 1. Januar 2007 einstellen

    Am 7. Juli 2006 hat der Bundesrat dem "Steueränderungsgesetz 2007" (Abruf-Nr.  062070 ) zugestimmt. Damit brechen für viele Steuerzahler zum 1. Januar 2007 harte Zeiten an. Nachfolgend verschaffen wir Ihnen einen Überblick über alle Änderungen. In den nächsten Ausgaben gehen wir näher auf die Änderungen ein und zeigen Ihnen mögliche Gestaltungsstrategien.

    Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag

    Die Altersgrenze für das Kindergeld und die Kinderfreibeträge wird auf 25 Jahre gesenkt. Das heißt: Für Kinder in Berufsausbildung entfällt mit Vollendung des 25. Lebensjahrs das Kindergeld.

    Beachten Sie: Die Neuregelung gilt für alle Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 1982 gibt es Kindergeld bis zu Vollendung des 26. Lebensjahrs. Für Kinder der Jahrgänge 1981 und 1980 gilt als Altersgrenze weiterhin das 27. Lebensjahr.

    Anhand der folgenden Übersicht können Sie sehen, in welchem Jahr abhängig vom Geburtsjahrgang die jeweils geltende Altersgrenze erreicht wird. Mit Erreichen der Altersgrenze entfällt der Anspruch auf Kindergeld.

    Übersicht
    Jahrgang Altersgrenze wird
    2007 erreicht
    Altersgrenze wird
    2008 erreicht
    Altersgrenze wird
    2009 erreicht
    1980 ja -- --
    1981 nein ja --
    1982 nein ja --
    1983 nein ja --
    1984 nein nein ja
    Beispiel

    Die Geschwister Alex (geboren 1981), Bert (1982) und Cäsar (1983) befinden sich im Jahr 2008 alle in Berufsausbildung. Für alle drei Kinder verlieren die Eltern nach dem Geburtstag in 2008 den Anspruch auf Kindergeld.

    Sparerfreibetrag

    Der Sparerfreibetrag wird auf 750 Euro bzw 1.500 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Ehegatten) abgeschmolzen. Der Werbungskostenpauschbetrag bleibt unverändert bei 51 Euro bzw. 102 Euro. Das heißt: Werden keine höheren Werbungskosten geltend gemacht, bleiben steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen bis 801 Euro bzw. 1.602 Euro im Jahr steuerfrei.

    Unser Tipp: Wer seine Kapitalanlagen bis zum 1. Januar 2007 nicht geordnet hat, läuft Gefahr, vom Fiskus empfindlich zur Kasse gebeten zu werden. Wie Sie jetzt auf die Senkung des Sparerfreibetrags reagieren können, erfahren Sie im Beitrag auf Seite 13 in dieser Ausgabe.

    Entfernungspauschale