01.10.2006 | Gesetzgeber kennt keine Pause
Änderungen durch das "Mittelstandentlastungsgesetz" und das "Jahressteuergesetz 2007"
Der Gesetzgeber kennt keine Pause. Es geht munter weiter mit den neuen Gesetzen. Im folgenden Beitrag bringen wir Sie auf den Stand der Dinge.
Das "Mittelstandsentlastungsgesetz" (Abruf-Nr. 062075 ) bringt aus steuerlicher Sicht folgende Änderungen zum 1. Januar 2007:
Buchführungspflicht: Die Grenze für die steuerliche Buchführungspflicht wird von 350.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben werden (§ 141 Absatz 1 Nummer 1 Abgabenordnung). |
Kleinbetragsrechnungen: Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wird von bisher 100 Euro auf 150 Euro erhöht (§ 33 Satz 1 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung). |
Vorsteuerberichtigung: Wenn im Rahmen einer Maßnahme in ein Wirtschaftsgut mehrere Gegenstände bzw. Leistungen eingehen, werden diese Gegenstände und Leistungen zu einem Berichtigungsobjekt zusammengefasst (§ 15a Absatz 3 Umsatzsteuergesetz). |
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Kurzfristig wurde auch noch ein sozialversicherungsrechtlicher Brennpunkt entschärft. Arbeitgeber können die Ende des Monats fälligen Sozialversicherungsbeiträge ab sofort der Höhe nach am Vormonat ausrichten, wenn sich die Beiträge durch Mitarbeiterwechsel oder variable Entgeltbestandteile regelmäßig ändern (§ 23 Absatz 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch IV).
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