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  • 01.11.2006 | Gesetzliche Neuregelungen berücksichtigt

    Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2007: Neue Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte

    In Kürze kommen die Lohnsteuerkarten für 2007. Auf Grund der vielen gesetzlichen Neuregelungen während des Jahres müssen Sie beim Eintragen der Freibeträge Einiges beachten. Nachfolgend geben wir einen Überblick.

    Unser Tipp: Zu den gesetzlichen Neuregelungen und Änderungen haben wir einen Sonderdruck zusammengestellt, den Sie mit dieser Ausgabe erhalten haben. Dort finden Sie zu den einzelnen Änderungen auch die entsprechende Fundstelle im WISO-SteuerBrief.

    Das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

    Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung wird auf Ihrer Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen. Diesen zieht Ihr Arbeitgeber dann fiktiv von Ihrem monatlichen Gehalt ab. Folge: Sie zahlen während des Jahres weniger Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

    Unser Tipp: Die Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte bringen Ihnen auch Vorteile bei Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Mutterschaftsgeld. Denn diese werden nach der Höhe des Nettolohns berechnet.

    Zwei Antragsformulare

    Für den Antrag müssen Sie ein sechsseitiges Formular ausfüllen, das im Prinzip fast eine Steuer-Erklärung ist. Ein zweiseitiges Formular (vereinfachter Antrag) reicht, wenn zum Beispiel der beantragte Freibetrag nicht höher als im Vorjahr ist.

    Unser Service: Die beiden Antragsformulare finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Arbeitshilfen" .

    Nachweis der Aufwendungen