25.07.2008 | Gestaltung im Hinblick auf die Abgeltungsteuer
Wertpapiere im Betriebsvermögen von Freiberuflern – Rechtsprechung uneins
Wenn ab 2009 die 25-prozentige Abgeltungsteuer kommt, kann es für Freiberufler steuerlich interessant sein, Wertpapiere statt im Privat- im Betriebsvermögen zu halten. Denn dann gilt für die Wertpapiere das Teileinkünfteverfahren (40 Prozent der Dividenden und Gewinne bleiben steuerfrei), und die Kosten sind zu 60 Prozent Betriebsausgaben. Außerdem mindern Verluste den Gewinn, während ein Verlust bei Einkünften im Privatbereich nur mit Aktiengewinnen und keinen anderen Kapitaleinnahmen verrechenbar ist.
Doch lässt die Rechtsprechung Wertpapieren im Betriebsvermögen eines Freiberuflers überhaupt zu? Die Antwort lautet „jein“.
FG Hamburg: Aktien im gewillkürten Betriebsvermögen möglich
Das Finanzgericht (FG) Hamburg sagt eindeutig „ja“. Eine Freiberuflersozietät kann ihre Liquiditätsreserve für geplante Büroinvestitionen auch in gängigen und nicht verlustgeneigten Aktien oder Fondsanleihen anlegen. Damit werde der betriebliche Förderungszusammenhang nicht gelöst (rechtskräftiges Urteil vom 25.4.2007, Az: 2 K 239/05; Abruf-Nr. 073460; Ausgabe 5/2008).
FG Baden-Württemberg: Wertpapiere sind kein Betriebsvermögen
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