01.04.2004 | Gewerbesteuer
Freiberufler-GmbH bleibt gewerbesteuerpflichtig
Der Bundesfinanzhof hat ein Machtwort gesprochen: Auch eine Freiberufler-GmbH ist eine GmbH. Sie ist und bleibt gewerbesteuerpflichtig. Das gilt auch dann, wenn die GmbH ausschließlich aus Freiberuflern besteht. Damit ist die anderslautende Entscheidung des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt, über die wir in der Januar-Ausgabe 2004 (Seite 6) berichtet hatten, leider Makulatur geworden. (Beschluss vom 3.12.2003, Az: IV B 192/03; Abruf-Nr. 040458 )
Quelle: Ausgabe 04 / 2004 | Seite 5 | ID 96086