01.07.2007 | Gewerbesteuer
Selbstständige Chemikerin als Freiberuflerin
Eine selbstständige promovierte Diplom-Chemikerin kann einen mit dem Handelschemiker (öffentlich bestellter Sachverständiger) vergleichbaren Beruf ausüben und damit nicht gewerbesteuerpflichtig sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie wie im Urteilsfall Unternehmen auf Zertifizierungen vorbereitet, Umweltgefährdungspotenziale analysiert, Managementsysteme für den betrieblichen Umweltschutz entwickelt, Arbeitsplätze im Hinblick auf die Gefährdungen beurteilt, Lösungen zur Gefahrenabwehr erarbeitet, Lagerungssysteme zur sicheren Aufbewahrung von gefährlichen Stoffen auswählt und entsprechende Betriebsanleitungen erstellt. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.1.2007, Az: XI R 5/06; Abruf-Nr. 071471 )
Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 5 | ID 111085