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  • 01.05.2004 | Gewerbesteuer

    Wann ist eine Verkaufsstelle eine Betriebsstätte?

    Ein Verkaufsstand, den ein Unternehmen nur einmal im Jahr vier Wochen lang auf einem Weihnachtsmarkt unterhält, ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs keine Betriebsstätte im Sinne von §  12 Abgabenordnung (AO). Die betroffene Gemeinde hat daher keinen Anspruch auf den anteiligen Gewerbeertrag.

    Hintergrund: Hat ein Unternehmen in mehreren Kommunen Betriebsstätten, wird der Gewerbeertrag per "Zerlegungsbescheid" aufgeteilt und mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde versteuert. Strittig ist oft, wann eine Betriebsstätte im Sinne von §  12 AO vorliegt. Bei einer Verkaufsstelle ist das nur der Fall, wenn sie sich an einem fest stehenden Platz befindet und dem Unternehmen länger oder sich jährlich wiederholend zur Verfügung steht. Ein Verkaufsstand, den das Unternehmen nur einmal im Jahr vier Wochen lang auf einem Weihnachtsmarkt unterhält, reicht nicht. Anders wäre es bei einem Verkaufsstand auf einem Wochenmarkt, der immer wieder wöchentlich im Jahr genutzt wird, oder bei Saisonbetrieben, wenn der Verkaufsstand zumindest für mehrere Monate im Jahr genutzt wird. (Urteil vom 17.9.2003, Az: I R 12/02; Abruf-Nr.  040067 )

    Quelle: Ausgabe 05 / 2004 | Seite 5 | ID 96103