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  • 01.05.2003 | GmbH

    Zuschüsse zur Altersversorgung des Geschäftsführers

    Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte steuerfrei. Das gleiche gilt für freiwillige Zuschüsse zu bestimmten Aufwendungen eines nicht rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers für seine Zukunftssicherung (§  3 Nummer 62 Satz 2 Einkommensteuergesetz). Nicht steuerfrei ist dagegen der Zuschuss nach Ansicht des Bundesfinanzhofs, wenn kraft Gesetzes keine Versicherungspflicht besteht, wie zum Beispiel beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (vergleichen Sie dazu unsere Beiträge in Ausgabe 6/2002, Seite 14, und 7/2002, Seite12). Im Urteilsfall war ein GmbH-Geschäftsführer zunächst nicht an der GmbH beteiligt und ließ sich von der Rentenversicherungspflicht befreien. Somit waren die Zuschüsse der GmbH zu seiner Lebensversicherung steuerfrei. Später erwarb er eine mehrheitliche Beteiligung an der GmbH, so dass er "beherrschend" und damit kraft Gesetzes versicherungsfrei wurde. Folge: Die Beiträge der GmbH zur Lebensversicherung musste der Geschäftsführer als Arbeitslohn versteuern. (Urteil vom 10.10.2002, Az: VI R 95/99; Abruf-Nr.  021559 )

    Quelle: Ausgabe 05 / 2003 | Seite 5 | ID 95892