26.02.2009 | Grunderwerbsteuer
EuGH weist Klage gegen „einheitliches Vertragswerk“ ab
Hausbesitzer müssen im Rahmen eines „einheitlichen Vertragswerks“ weiterhin sowohl auf den Grund und Boden als auch auf das noch nicht erstellte Gebäude Grunderwerbsteuer zahlen. Damit zahlen sie beim Gebäude Umsatz- und Grunderwerbsteuer. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) liegt aber dennoch keine rechtswidrige Doppelbesteuerung vor, weil es sich nicht um vergleichbare Steuern handelt. Mit diesem Argument hat der EuGH die Vorlage des Finanzgerichts Niedersachsen (Ausgabe 6/2008, Seite 18) leider negativ entschieden.
Unser Tipp: Häuslebauer können von vornherein ein einheitliches Vertragswerk vermeiden, indem sie zunächst das passende Grundstück erwerben und dann aus freien Stücken eine Baufirma beauftragen, die vom Veräußerer des Grundstücks unabhängig ist. (Beschluss vom 27.11.2008, Rs: C-156/08)(Abruf-Nr. 090438)