01.02.2007 | Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuersatz bestimmen künftig die Länder
Die Föderalismusreform macht es möglich. Seit dem 1. Januar 2007 dürfen die Länder den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer selbst bestimmen (Artikel 105 Grundgesetz). Berlin macht aufgrund seiner desolaten Haushaltslage den Anfang und erhöht den Steuersatz auf 4,5 Prozent (bisher bundeseinheitlich 3,5 Prozent).
Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 5 | ID 96682