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  • 23.10.2009 | Grunderwerbsteuer

    Weniger Grunderwerbsteuer bei Kauf mit Sanierungspflicht

    Wer ein mit Altlasten kontaminiertes Grundstück kauft und sich im Kaufvertrag zur Bodensanierung verpflichtet, muss nur auf den vereinbarten Grundstückskaufpreis Grunderwerbsteuer zahlen. Die Kosten der späteren Sanierung gehören nicht zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung, wenn bei Abschluss des Kaufvertrags noch keine Sanierungsverfügung von den zuständigen Behörden an den Veräußerer des Grundstücks ergangen ist. Denn nach Ansicht des Bundesfinanzhofs kommt es darauf an, in welchem Zustand das Grundstück zum Gegenstand des Kaufvertrags gemacht wird. Im Urteilsfall erwarb der Käufer ein zuvor militärisch genutztes Grundstück. Der Bund als Verkäufer übernahm wegen der Bodenverunreinigungen keine Garantien und beteiligte sich nicht an den Sanierungskosten. Deswegen war der Kaufpreis entsprechend niedriger ausgehandelt worden. Weil die Stadt aber noch keine entsprechende Sanierungsverfügung erlassen hatte, zählte bei der Grunderwerbsteuer nur der reine Grundstückspreis. (Urteil vom 30.3.2009, Az: II R 62/06)(Abruf-Nr. 092815)  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 5 | ID 130908