01.08.2006 | Grundsteuer
Selbstgenutztes Wohneigentum unterliegt der Besteuerung
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 21.6.2006, Az: 1 BvR 1644/05; Abruf-Nr. 061966 ). Obwohl die Gründe für die Ablehnung nicht bekannt sind (das BVerfG muss sie nicht nennen), dürfte feststehen: Für selbst genutztes Wohneigentum muss auch künftig Grundsteuer gezahlt werden. Dafür spricht auch die Tatsache, dass das BVerfG bereits im März eine Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen hat. Auslöser dieser Beschwerde war die Grundsteuer für ein zur Vermietung anstehendes, aber unvermietetes Geschäftshaus (Beschluss vom 3.3.2006, Az: 1 BvR 311/06).
Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 5 | ID 96575