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  • 01.07.2006 | "Haushaltsbegleitgesetz 2006"

    Wichtige Änderungen zum 1. Juli 2006 bzw. zum 1. Januar 2007 beschlossen

    Im "Eiltempo" hat die Bundesregierung das "Haushaltsbegleitgesetz 2006" durch Bundestag und Bundesrat gejagt. Bereits zum 1. Juli 2006 treten die ersten Änderungen in Kraft. Weitere folgen zum 1. Januar 2007.

    Höhere Pauschalbeiträge für Minijobs

    Zum 1. Juli 2006 werden die Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobs) in der Wirtschaft wie folgt angehoben:

  • Krankenversicherung von 11 Prozent auf 13 Prozent
  • Rentenversicherung von 12 Prozent auf 15 Prozent

    Die pauschale Lohnsteuer beträgt weiterhin zwei Prozent. Damit zahlen Arbeitgeber für einen Minijob künftig eine Pauschalabgabe von 30 Prozent zuzüglich der Umlage U1 (0,1 Prozent). Die Umlage U2 wird derzeit für Minijobs nicht erhoben.

    Beispiel

    Unternehmer Müller beschäftigt einen Arbeitnehmer im Rahmen eines Minijobs. Das Arbeitsentgelt beträgt monatlich 400 Euro. Inklusive pauschaler Lohnsteuer zahlte Herr Müller dafür bisher monatlich 100 Euro Abgaben (= 25 Prozent x 400 Euro). Vom 1. Juli 2006 an muss er monatlich 120 Euro zahlen (= 30 Prozent x 400 Euro). Das sind jeden Monat 20 Euro mehr.

    Aufstockung der Rentenbeiträge wird attraktiver

    Arbeitnehmer können die Pauschalbeiträge des Arbeitgebers zu vollwertigen Pflichtbeiträgen machen, wenn sie sie aus eigenen Mitteln auf den normalen Beitragssatz in der Rentenversicherung aufstocken.