27.08.2010 | Haushaltsnahe Dienste
Steuerermäßigung auch bei mehreren Haushalten möglich
Unterhalten Ehepartner zwei Haushalte, können sie für jeden Haushalt die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen bis zum Höchstbetrag ausschöpfen. Das hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschieden (Urteil vom 21.7.2009, Az: 11 K 44/08; Abruf-Nr. 101473). Im Urteilsfall hatte das Ehepaar aus gesundheitlichen Gründen (Heilklima einerseits und Nähe zu einer Spezialklinik andererseits) zwei Haushalte unterhalten. Würden sie den Steuerabzug nur für einen Haushalt erhalten, wären sie gegenüber nicht verheirateten Lebenspartnern mit zwei Haushalten benachteiligt, so das FG.
Beachten Sie: Entscheiden muss jetzt der Bundesfinanzhof. Unter Verweis auf das anhängige Verfahren (Az: VI R 60/09), können betroffene Steuerzahler Einspruch einlegen und erhalten Ruhen ihres Verfahrens.