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  • 01.01.2006 | Haushaltsnahe Dienstleistung

    Was fällt unter den Begriff "haushaltsnahe Dienstleistung"?

    Was unter dem Begriff "haushaltsnahe Dienstleistung" zu verstehen ist, darüber gibt es verschiedene Ansichten. Das Bundesfinanzministerium legt den Begriff sehr eng aus. Es lässt die Aufwendungen nur zum Abzug zu, wenn sie für Arbeiten entstanden sind, die regelmäßig in privaten Haushalten anfallen und in der Regel ohne Fachkenntnisse durchgeführt werden können. Die ersten Entscheidungen der Finanzgerichte (FG) bestätigen diese Auffassung. So jetzt auch das FG Niedersachsen, das die Renovierungskosten für ein Bad nicht zum Abzug zuließ.

    Unser Tipp: Gegen das Urteil wurde unter dem Aktenzeichen VI R 74/05 Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Betroffene sollten daher Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen. (Urteil vom 4.10.2005, Az: 13 K 368/04; Abruf-Nr.  053528 )

    Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 1 | ID 96439

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