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  • 01.01.2007 | Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten begünstigt

    Auch die Reparatur und Wartung von Geräten in Ihrem Haushalt (zum Beispiel Waschmaschine, Trockner, Fernseher oder Computer) ist im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen begünstigt. Das ergibt sich aus dem neuen Schreiben des Bundesfinanzministeriums, über das wir Sie bereits in der Dezember-Ausgabe 2006 (Seite 9 ) informiert haben.

    Beachten Sie: Begünstigt sind die Arbeitskosten (inklusive Fahrtkosten), nicht aber die Materialkosten. Keine Steuer-Ermäßigung gibt es, wenn Sie ein Gerät zur Reparatur bringen; dann erfolgt die Reparatur nicht in Ihrem Haushalt.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 1 | ID 96660