25.01.2008 | Hin und her der Finanzverwaltung
Minijobber: Pauschale Rentenversicherungsbeiträge müssen in die Steuererklärung 2007
Für Minijobber muss der Arbeitgeber Pauschalbeiträge an die Minijobzentrale abführen. Darin enthalten sind auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (15 Prozent bzw. 5 Prozent im privaten Bereich). Die Finanzverwaltung will diese Beiträge jetzt als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung für 2007 erfassen. 2008 soll sich das wieder ändern.
Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen
Zu den als Sonderausgaben abziehbaren Altersvorsorgeaufwendungen gehören insbesondere die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der abzugsfähige Betrag wird für einen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer für das Jahr 2007 wie folgt ermittelt:
Beispiel
Ein Arbeitnehmer verdient 38.000 Euro im Jahr. Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung hat er keine weitere Basisversorgung.
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Berücksichtigung von Pauschalbeiträgen
Die Finanzverwaltung ist der Meinung, dass dabei auch die Pauschalbeiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen sind (Oberfinanzdirektion Koblenz, Kurzinformation Einkommensteuer vom 1.3.2007; Abruf-Nr. 071177; Ausgabe 6/2007, Seite 14).
Das ist grundsätzlich nicht neu. Bislang erfuhr das Finanzamt aber in der Regel nichts von den Beiträgen, weil die Einnahmen aus einem pauschal versteuerten Minijob in der Steuererklärung nicht angegeben werden müssen. Für die Steuererklärung 2007 wurde deshalb jetzt eine neue Zeile 66 im Mantelbogen eingefügt. Dort wird ausdrücklich nach dem „Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung“ gefragt.
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