28.03.2008 | Höhere Zulagen ab 2008
Förderung für die „Riester-Rente“
Die „Riester-Rente“ entwickelt sich immer mehr zum Erfolgsprodukt, auch wenn sie zuletzt negative Schlagzeilen hatte. Denn Sparer entdecken zunehmend, dass sie über die Zulagen und den Sonderausgabenabzug eine ordentliche Rendite bei Auszahlung im Alter erwarten können. 2008 ist die letzte Stufe der Fördermaßnahmen in Kraft getreten, die Zuschüsse wurden erhöht und neue sind bzw. sollen hinzukommen.
So funktioniert die Riester-Förderung
2008 sind die Grund- und Kinderzulagen sowie der steuerliche Sonderausgabenabzug planmäßig ein letztes Mal gestiegen. Der gesamte Zuschuss beim Kapitalaufbau setzt sich dabei aus drei Komponenten zusammen (§ 10a und §§ 79 ff Einkommensteuergesetz [EStG]).
Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie einen Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser wird anhand der rentenversicherungspflichtigen Einnahmen (Ausnahme Beamte) des vorangegangenen Jahres abzüglich der Zulagen berechnet. Der Mindesteigenbeitrag ist nach oben begrenzt. Mehr als den Höchstbetrag (abzüglich der Ihnen zustehenden Zulagen) müssen Sie nicht zahlen, um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten.
Zuschüsse und Mindesteigenbeitrag
| 2006/2007 | ab 2008 |
Grundzulage | 114 Euro | 154 Euro |
Kinderzulage pro Kind | 138 Euro | 185 Euro |
Maximaler Sonderausgabenabzug | 1.575 Euro | 2.100 Euro |
Mindesteigenbeitrag | 3 % | 4 % |
Höchstbeträge | 1.575 Euro | 2.100 Euro |
Beispiel
Eine alleinerziehende Arbeitnehmerin mit einem Kind hat 2007 rentenversicherungspflichtige Einnahmen in Höhe von 40.000 Euro (alternativ 62.000 Euro) erzielt. Ihr Mindesteigenbeitrag ermittelt sich wie folgt:
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Höhere Kinderzulage und Bonus für Berufseinsteiger
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