Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.05.2004 | Kapitalanlagen

    Anrechnungsverfahren bei ausländischen Dividenden

    Deutschen Kapitalanlegern winkt eine Steuer-Erstattung, wenn sie bis zum Jahr 2001 Dividenden aus dem Ausland bezogen haben. Denn das bis 2001 geltende deutsche Anrechnungsverfahren ist wahrscheinlich europarechtswidrig. Grund: Aktionäre eines deutschen Unternehmens erhalten eine Steuergutschrift über die vom Unternehmen entrichtete Körperschaft- steuer. Für Dividenden von ausländischen Unternehmen gilt das nicht.

    Hintergrund: Vor dem Europäischen Gerichtshof steht derzeit das finnische Anrechnungsverfahren auf dem Prüfstand. In ihrem Schlussantrag bezeichnet die Generalanwältin die finnischen Regeln als europarechtswidrig. Da die Regeln des bis 2001 geltenden deutschen Anrechnungsverfahrens weitgehend identisch mit den finnischen sind, dürfte sich die Entscheidung auch für deutsche Kapitalanleger auswirken.

    Unser Tipp: Legen Sie Einspruch ein, wenn Ihr Steuerbescheid noch offen ist. Beantragen Sie unter Hinweis auf das anhängige Verfahren (Az: C - 319/02), dass Ihnen 3/7 der Dividende angerechnet werden. In dieser Höhe stand deutschen Anlegern bei Inlandsfällen eine Steuergutschrift zu.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2004 | Seite 6 | ID 96105