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  • 01.11.2006 | Kapitalanlagen

    Banken ändern Freistellungsaufträge automatisch

    Ab dem Veranlagungszeitraum 2007 sinkt der Sparerfreibetrag von bisher 1.370 Euro bzw. 2.740 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Ehegatten) auf 750 Euro bzw. 1.500 Euro. Der Werbungskostenpauschbetrag bleibt unverändert bei 51 Euro bzw. 102 Euro. Das heißt: Ab 2007 sind Freistellungsaufträge nur noch bis maximal 801 Euro bzw. 1.602 Euro möglich.

    Beachten Sie: Die Banken kürzen die Freistellungsaufträge automatisch auf 56,37 Prozent. Dabei dürfen sie auf den nächst höheren Euro-Betrag aufrunden. Das kann bei mehreren Freistellungsaufträgen dazu führen, dass die 801 Euro bzw. 1.602 Euro überschritten werden. Weil aber bereits ein geringfügiges Überschreiten reicht, um beim Bundeszentralamt für Steuern auffällig zu werden, sollten Kapitalanleger ihre Freistellungsaufträge vor Jahresfrist prüfen und bei Bedarf selbst ändern.

    Unser Tipp: Wie Kapitalanleger der Senkung des Sparerfreibetrags am besten begegnen können, lesen Sie in der August-Ausgabe 2006, Seite 13 .

    Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 5 | ID 96633