01.10.2005 | Kapitalanlagen
Bleiben Kursgewinne einer Down-Rating-Anleihe steuerfrei?
Beim Verkauf von Anleihen realisierte Kursgewinne sind nach Ablauf der Spekulationsfrist (zwölf Monate) bekanntlich steuerfrei. Das gilt auch für so genannte Down-Rating-Anleihen, bei denen sich der Zinssatz erhöht, wenn die Bonität des Anleihenschuldners herabgestuft wird. In dem vom Finanzgericht (FG) Niedersachsen entschiedenen Fall erhöhte sich der Zinssatz während der Haltedauer von 6,0 auf 6,75 Prozent. Nach Ablauf der Spekulationsfrist erzielte der Kapitalanleger einen Gewinn. Das Finanzamt stufte die Anleihe als Finanzinnovation ein und erfasste den Gewinn als Kapitalertrag (§ 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe c Einkommensteuergesetz). Dem erteilte das FG eine Absage: Die Kurssteigerung habe eindeutig marktbedingte Ursachen. Sie stelle keinen "verdeckten" oder "versteckten" Kapitalertrag dar.
Beachten Sie: Endgültig entscheiden muss der Bundesfinanzhof. Unter dem Aktenzeichen VIII R 6/05 ist das Verfahren dort anhängig. (Urteil vom 25.11.2004, Az: 11 K 269/04; Abruf-Nr. 050601 )