02.10.2008 | Kapitalanlagen
BVerfG entscheidet zu den Einkünften aus Kapitalvermögen
Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 7 Einkommensteuergesetz ist in den Veranlagungszeiträumen seit 1994 nicht verfassungswidrig, entschied der Bundesfinanzhof (Urteil vom 7.9.2005, Az: VIII R 90/04; Abruf-Nr. 053268). Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Begründung: Ein strukturelles Vollzugsdefizit habe in der Zeit nicht mehr bestanden.
Wichtig: Damit dürfte die Sache für Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 1994 und für Spekulationsgeschäfte ab 1999 endgültig entschieden sein. (Beschluss vom 10.3.2008, Az: 2 BvR 2077/05) (Abruf-Nr. 081247)
Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 5 | ID 121777