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  • 01.03.2006 | Kapitalanlagen

    Halbeinkünfteverfahren gilt bei Verkauf von Bezugsrechten

    Die Veräußerung eines durch Kapitalerhöhung entstandenen Bezugsrechts ist ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft, wenn seit dem Erwerb der ursprünglichen "alten" Aktien die Spekulationsfrist von einem Jahr noch nicht abgelaufen ist. Dieses Geschäft unterliegt dem Halbeinkünfteverfahren nach §  3 Nummer 40 Satz 1 Buchstabe j Einkommensteuergesetz, stellte der Bundesfinanzhof jetzt klar.

    Wichtig: Die Entscheidung kann sich positiv oder auch negativ auswirken: Ein Gewinn muss nur zur Hälfte besteuert werden. Ein Verlust, der ohnehin nur mit anderen Spekulationsgewinnen verrechnet werden darf, darf auch nur zur Hälfte verrechnet werden.

    Unser Tipp: Ausführliche Informationen zur steuerlichen Behandlung von Bezugsrechten finden Sie in unserem Beitrag auf der Seite 17 in dieser Ausgabe. (Urteil vom 27.10.2005, Az: IX R 15/05; Abruf-Nr.  053513 )

    Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 6 | ID 96490