01.04.2005 | Kapitalanlagen
Neue Wege bei der Kapitalbesteuerung
Ab Juli 2005 wirkt die EU-Zinsrichtlinie in den 25 EU-Staaten sowie in wichtigen Drittländern. Ziel der Richtlinie ist es, Zinserträge von jenseits der Grenze zu erfassen und effektiv im Wohnsitzstaat des Anlegers zu besteuern. Dazu führen die Länder einen automatischen Informationsaustausch ein. Das Bundesamt für Finanzen ist die inländische Kontrollinstanz (§ 45e Einkommensteuergesetz [EStG]). Es kann die Kontrollmitteilungen der anderen Mitgliedstaaten nicht nur an das Finanzamt, sondern auch an Sozialleistungsträger weitergeben (§ 50b Satz 1 EStG).
Unser Tipp: Ausführlich berichtet der Informationsdienst "Vermögensbildung professionell" in seiner März-Ausgabe über die Auswirkungen der EU-Zinsrichtlinie. Sie finden den Beitrag unter der Abruf-Nr. 050627 .