Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.04.2005 | Kapitalanlagen

    Neue Wege bei der Kapitalbesteuerung

    Ab Juli 2005 wirkt die EU-Zinsrichtlinie in den 25 EU-Staaten sowie in wichtigen Drittländern. Ziel der Richtlinie ist es, Zinserträge von jenseits der Grenze zu erfassen und effektiv im Wohnsitzstaat des Anlegers zu besteuern. Dazu führen die Länder einen automatischen Informationsaustausch ein. Das Bundesamt für Finanzen ist die inländische Kontrollinstanz (§  45e Einkommensteuergesetz [EStG]). Es kann die Kontrollmitteilungen der anderen Mitgliedstaaten nicht nur an das Finanzamt, sondern auch an Sozialleistungsträger weitergeben (§  50b Satz 1 EStG).

    Unser Tipp: Ausführlich berichtet der Informationsdienst "Vermögensbildung professionell" in seiner März-Ausgabe über die Auswirkungen der EU-Zinsrichtlinie. Sie finden den Beitrag unter der Abruf-Nr.  050627 .

    Quelle: Ausgabe 04 / 2005 | Seite 5 | ID 96283