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  • 01.03.2007 | Keine Überraschungen

    Aktuelles BMF-Schreiben zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten

    Seit 1. Januar 2006 gelten für die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten neue Regeln. Diese haben wir Ihnen in der Mai-Ausgabe 2006 (Seite 5 bis 9) vorgestellt. Jetzt hat sich das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Anwendung der neuen Regeln geäußert (Schreiben vom 19.1.2007, Az: IV C 4 - S 2221 - 2/07; Abruf-Nr.  070443 ).

    Das Schreiben enthält keine großen Überraschungen und es macht die komplizierten Regeln auch nicht einfacher. Folgendes Zitat von FDP-Fraktionsvize Carl-Ludwig Thiele in der Bundestagsdebatte vom 17. März 2006 über die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten kann daher weiter so stehen bleiben:

    Zitat zu den Kinderbetreuungskosten

    "Ein Teil der Familien soll einen Teil der Kosten für einen Teil der Kinder für einen Teil der Aufwendungen absetzen dürfen. ... Das versteht kein Mensch."

    Genug der Vorrede: Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Aussagen des BMF-Schreibens kurz zusammengefasst.

    Anforderungen an Rechnung und Zahlungsnachweis

    Damit Sie Ihre Aufwendungen steuerlich geltend machen können, müssen Sie eine Rechnung vorlegen und die Zahlung nachweisen. Es muss sich dabei aber nicht um eine Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne handeln.

    Einer Rechnung stehen gleich:

  • Der bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder bei einem Minijob abgeschlossene Arbeitsvertrag.