01.02.2007 | Kfz-Kosten
Nutzung des Betriebs-Pkw im Rahmen anderer Einkunftsarten
Nutzt ein Selbstständiger seinen Betriebs-Pkw auch im Rahmen einer Arbeitnehmertätigkeit für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind diese "Privatfahrten" nicht mit der "Ein-Prozent-Regelung" abgegolten. Mit dieser Entscheidung kassiert der Bundesfinanzhof (BFH) ein positives Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (Ausgabe 2/2006, Seite 15 ). Das heißt: Für die Fahrten im Rahmen einer anderen Einkunftsart muss zusätzlich eine Privatnutzung versteuert werden. Den zusätzlichen Betrag ermittelte das Finanzamt durch Aufteilung der tatsächlich Pkw-Kosten im Verhältnis der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Gesamtfahrleistung des Pkw. Dem stimmt der BFH zu. Die Entfernungspauschale kann dann entsprechend gegengerechnet werden. (Urteil vom 26.4.2006, Az: X R 35/05; Abruf-Nr. 063002 )