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  • 01.04.2005 | Kfz-Kosten

    Schadenersatz bei Unfall mit Leasing-Pkw abzugsfähig

    Wenn Sie mit Ihrem geleasten Betriebs-Pkw auf einer Privatfahrt einen Unfall bauen und Sie der Leasing-Gesellschaft den Schaden aus eigener Tasche ersetzen müssen, können Sie diese Zahlungen als Betriebsausgabe abziehen. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln in folgendem Fall entschieden: Ein Trainer hatte seinen geleasten Pkw als Betriebs-Pkw behandelt und die Raten in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Betriebsausgaben angesetzt. Die Privatnutzung versteuerte er anhand der "Ein-Prozent-Regelung". Auf einer Privatfahrt baute er einen Unfall mit Totalschaden. Die Kaskoversicherung kam für den Schaden nicht auf, weil er Fahrerflucht beging. Das Finanzamt wollte die Schadenersatzzahlungen nicht zum Abzug zulassen. Zu Unrecht, entschied das FG. (Urteil vom 8.12.2004, Az: 14 K 2612/03; Abruf-Nr.  050170 )

    Quelle: Ausgabe 04 / 2005 | Seite 3 | ID 96278