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  • 01.12.2004 | Kfz-Kosten

    Winterreifen gehören nicht zur Sonderausstattung!

    Ein weiterer Satz Reifen mit Felgen erhöht nicht die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung der privaten Nutzung eines Dienstwagens nach der "Ein-Prozent-Regelung".

    Hintergrund: Die Finanzverwaltung zählte bislang nachträglich angeschaffte Winterreifen zur Sonderausstattung. Dementsprechend erhöhten die Reifen die Bemessungsgrundlage für die "Ein-Prozent-Regelung". Mit den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien (LStÄR) 2005 hat die Finanzverwaltung jedoch ihre Auffassung geändert.

    Unser Tipp: Die LStÄR legen das geltende Recht lediglich aus. Die Neuregelung gilt daher unseres Erachtens nicht erst ab 2005, sondern auch für die Vorjahre. (R 31 Absatz 9 Satz 6 Lohnsteuer-Richtlinien 2005; LStÄR 2005; Abruf-Nr.  042776 )

    Quelle: Ausgabe 12 / 2004 | Seite 4 | ID 96212