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  • 01.12.2004 | Kfz-Steuer

    Trikes gelten als Pkw

    Trikes, dreirädrige offene Kraftfahrzeuge ohne Kabine, werden Kfz-steuerlich als "Pkw" eingestuft. Sie kommen nicht in den Genuss des günstigeren Steuersatzes als "Krafträder", entschied der Bundesfinanzhof (BFH). Begründung: Nur Fahrzeuge mit einer Spur können Räder oder Krafträder sein. Im Urteilsfall ging es um ein Trike mit einem Lenker, drei Sitzplätzen, einem Leergewicht von 560 kg und einer Höchstgeschwindigkeit von 115 km/h. Im Fahrzeugbrief war früher "Pkw, offen" und nunmehr "dreirädriges Kraftfahrzeug" eingetragen. Diese Eintragung war aber für die Kfz-Steuer unerheblich, so der BFH. (Urteil vom 22.6.2004, Az: VII R 53/03; Abruf-Nr.  042720 )

    Quelle: Ausgabe 12 / 2004 | Seite 1 | ID 96205