01.12.2004 | Kindergeld
Änderung bei Pflegekindern gilt auch für Kindergeldbescheid
Pflegeeltern, die im Auftrag des Jugendamts ein Kind betreuen, müssen die Aufwendungen für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung des Pflegekindes nicht mehr einzeln nachweisen, um Kindergeld bzw. kindbedingte Freibeträge zu erhalten (§ 32 Absatz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz). Diese zum 1. Januar 2004 erfolgte Gesetzesänderung gilt nicht nur für alle noch offenen Einkommensteuerfälle, sondern gleichermaßen für offene Kindergeldbescheide, entschied der Bundesfinanzhof. (Urteil vom 24.8.2004, Az: VIII R 50/03; Abruf-Nr. 042886 )
Quelle: Ausgabe 12 / 2004 | Seite 2 | ID 96207