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  • 20.04.2009 | Kindergeld

    Anforderungen an den Nachweis der Arbeitsplatzsuche

    Der Nachweis der Arbeitsplatzsuche muss nicht zwingend durch eine Bescheinigung der zuständigen Agentur für Arbeit erbracht werden. Im Einzelfall kann auch ein nachgewiesener Telefonanruf das Kindergeld retten.  

    Hintergrund: Auch für arbeitsuchende Kinder können Eltern Anspruch auf Kindergeld haben. Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit wirkt aber nur drei Monate. Danach muss sich das Kind erneut als arbeitsuchend melden. Sonst entfällt der Kindergeldanspruch. Entscheidend ist, dass das Kind seine (erneute) Vorsprache bei der Agentur für Arbeit belegen kann. In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte sich ein arbeitsloses Kind nach Ablauf der drei Monate telefonisch bei der Agentur für Arbeit als weiter arbeitsuchend gemeldet. Die Meldung kam aber nie beim zuständigen Sachbearbeiter an, der es deshalb nicht mehr als arbeitsuchend führte. Weil der Anruf aber durch Zeugenaussagen nachgewiesen werden konnte, blieb den Eltern das Kindergeld erhalten.  

    Unser Tipp: Fertigen Sie von wichtigen Telefonanrufen eine Gesprächsnotiz an: Gespräch mit Herrn/Frau ..., am ..., Folgendes mitgeteilt ..., Datum ..., Unterschrift ... (Urteil vom 25.9.2008, Az: III R 91/07)(Abruf-Nr. 090510)  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 1 | ID 126023