27.10.2008 | Kindergeld
Anforderungen an Sprachkurs bei Au-pair-Tätigkeit
Eltern erhalten während eines Au-Pair-Aufenthalts ihres Kindes weiter Kindergeld, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- In der Ausbildungs- bzw. Studienordnung ist ein Auslandaufenthalt vorgeschrieben oder empfohlen.
- Das Kind besucht einen mindestens zehn Wochenstunden umfassenden Sprachkurs oder – wenn die Wochenstundenzahl nicht erreicht wird – einen Sprachkurs, der zur Vorbereitung auf einen anerkannten Prüfungsabschluss dient.
Ein Sprachkurs zur Integration von Zuwanderern in Großbritannien genügt nach Ansicht des Finanzgerichts München diesen Ansprüchen nicht. Denn es handelt sich dabei nicht um einen international anerkannten Abschluss. (Urteil vom 22.1.2008, Az: 12 K 775/07)(Abruf-Nr. 082913)
Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 2 | ID 122387