18.12.2008 | Teil I der Beitragsserie
Kindergeld und -freibeträge für volljährige
Kinder - so sichern sich Eltern ihren Anspruch!
Der 18. Geburtstag ist ein einschneidendes Erlebnis im Leben eines Kindes. Als Eltern müssen Sie sich in finanzieller Hinsicht auf Veränderungen einstellen. Denn der Monat, in dem Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet, ist der letzte Monat, für den Sie „ungeprüft“ Kindergeld erhalten. Für volljährige Kinder müssen Sie der Familienkasse nachweisen, dass Sie weiterhin Anspruch auf Kindergeld bzw. die Freibeträge haben.
Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, was Eltern wissen müssen, um sich den Anspruch auf Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder zu sichern. Im ersten Teil erfahren Sie, wann Sie für Ihr volljähriges Kind grundsätzlich noch Anspruch auf Kindergeld/Freibeträge haben. Später widmen wir uns der kindergeldschädlichen Einkommensgrenze.
Wann gibt es Kindergeld für volljährige Kinder?
Für ein volljähriges Kind können Sie Anspruch auf die Vergünstigungen haben (§ 32 Absatz 4 Einkommensteuergesetz [EStG]), wenn das Kind
- das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und als arbeitsuchend gemeldet ist oder
- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
- eine Ausbildung absolviert oder
- sich in einer Übergangszeit von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet oder
- mangels Ausbildungsplatz eine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann oder
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet.
Beachten Sie: Die Absenkung der Altersgrenze bei Kindern in Berufsausbildung von 27 auf 25 Jahre greift ab dem Jahr 2008. Für die Jahre davor galt folgende Übergangsregelung (§ 52 Absatz 40 Satz 4 EStG):
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