27.08.2010 | Kindergeld
Anspruch auf Kindergeld bei Besuch der Jungarbeiterklasse
Auch der Besuch einer Jungarbeiterklasse mit nur acht Schulstunden in der Woche ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) kindergeldrechtlich als Berufsausbildung anzusehen (Urteil vom 28.4.2010, Az: III R 93/08; Abruf-Nr. 101814). Die Grenze von zehn Wochenunterrichtsstunden, die der BFH bei Sprachunterricht im Rahmen von Au-pair-Verhältnissen im Ausland als Voraussetzung für eine Berufsausbildung verlangt, ist auf Schulunterricht im Rahmen der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen zur Schulpflicht nicht entsprechend anwendbar. Im Urteilsfall fand der Sohn keinen Ausbildungsplatz und musste deshalb die Jungarbeiterklasse besuchen, um die insgesamt zwölf Jahre dauernde Schulpflicht zu erfüllen. Die Unterrichtszeit betrug nur acht (Schul-)Stunden pro Woche. Trotzdem hat der Vater Anspruch auf Kindergeld, so der BFH.