07.01.2008 | Kindergeld
Anspruch auf Kindergeld bei Warten auf Referendariatsstelle
Eltern können für den Zeitraum zwischen Staatsexamen und Beginn des Referendariats auch dann Anspruch auf Kindergeld haben, wenn sich der Beginn des Referendariats wegen hoher Bewerberzahlen verzögert. Voraussetzung ist, dass sich das Kind weiterhin ernsthaft bemüht, die Berufsausbildung fortzusetzen. Die Familienkasse kann aber nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht verlangen, dass sich das Kind nur aus Nachweisgründen ohne jede Aussicht auf Erfolg für den Vorbereitungsdienst bewerben muss. Im Urteilsfall konnte das Kind ein Schreiben der zuständigen Behörde vorlegen, wonach aufgrund der hohen Bewerberzahlen eine Einstellung zum nächsten Termin nicht möglich war. Das reichte den Richtern als Nachweis dafür, dass das Kind die Ausbildung zunächst nicht habe fortsetzen können. Beim nächsten Termin (sechs Monate später) wurde das Kind dann berücksichtigt. Bis dahin erhielten die Eltern weiterhin Kindergeld. (rechtskräftiges Urteil vom 16.8.2007, Az: 1 K 2123/06)(Abruf-Nr. 073382)